Wir nehmen Abschied von Gestütsoberwärter Ernst Laubenstein
Mit großem Bedauern müssen wir die traurige Nachricht entgegennehmen, dass unser langjähriger Mitarbeiter und eine der großen Stützen des Landgestütes Redefin verstorben ist.
Das Landgestüt Redefin gedenkt einem Mann, der über viele Jahre hinweg das Bild und die Außenwirkung in besonderer Art und Weise geprägt hat. Seine fachliche Expertise und sein unermüdlicher Einsatz haben das Landgestüt als Ort der Pferdezucht und Ausbildung von Mensch und Pferd bekannt gemacht und vielen Besuchern bei den verschiedensten Einsätzen die Leistungsfähigkeit des Gestütes und die klassische Ausbildung von Pferden und Pferdefreunden nahe gebracht.
In dieser schweren Zeit sind unsere Gedanken bei der Familie und den vielen Freunden, die in dieser Zeit Ernst Laubenstein gedenken. Wir werden ihn stets in bester Erinnerung behalten.
Erfolgreicher Turnierstart der Redefiner Hengste auf dem Turnier in Groß Viegeln.
Erfolgreicher Turnierstart der Redefiner Hengste auf dem Turnier in Groß Viegeln.
Am Pfingstwochenende war das dritte Veranstaltungswochenende auf der Anlage von Holger Wulschner in Groß Viegeln.
Diesmal waren auch die jungen Pferde am Start und die Redefiner Nachwuchshengste konnten gleich drei Prüfungen für sich entscheiden.
So siegte mit einer Wertnoten von 8,6 der Cellestial x Canoso Sohn Corfield (Züchter: ZG Dassel, Satow) mit Maximillian Gräfe, der gleich auch noch auf den
Dritten Rang mit Okawango, Ogano Sitte x Cornet Obolensky (Züchter: Jochen Willen, Löhningen) mit 8,1 rangierte.
Mit Quoodo Bö von Qualito x Embassy (Züchter: Franziska Böttcher) gewann er darüber hinaus die Springpferdeprüfung der Klasse L mit 8,5.
Und zum Schluss konnte wieder einmal Karat du Plessis von Paddock du Plessis x Corofino (Züchter: Jan van Kooten) das Springen der Klasse M als Sieger beenden.
Vielen Dank an diese super Ergebnisse und das Turnierteam um Holger Wulschner für diese guten Bedingungen.
SVZ.Firmenlauf – Gemeinsam ins Ziel !
Basierend auf der Idee von Teambuilding, Motivation, Gesundheit und Networking hat die Schweriner Volkszeitung den ersten SVZ.Firmenlauf ins Leben gerufen.
Wir freuen uns Austragungsstätte dieses Events zu sein – am 28. April 2022, ab 15.30 Uhr geht es los – Startschuss ist um 17.30 Uhr !
Die nachhaltige Verbindung durch die gemeinsame Anstrengung und den gemeinsamen Zieleinlauf, sowie die Motivation durch die Aktivität im Firmenalltag sind Ziele dieser Veranstaltung. Nicht zuletzt soll die Gesundheit gefördert und zum Sporttreiben animiert werden – ein wichtiges Tool zur Gesunderhaltung der Arbeitskraft. Natürlich bleibt auch Zeit und Raum für das Netzwerken der teilnehmenden Firmen untereinander im Rahmenprogramm des Nachmittages.
Karitatives Bonbon der Veranstaltung ist die zu gewinnende Spende an einen Sportverein, der, durch die siegreiche Staffel bestimmt, einen Scheck über 1.000€ gestiftet durch die SVZ erhält.
Machen Sie mit… melden Sie noch bis 08. April 2022 Ihre Firmenstaffel, bestehend aus 3 Läufern, an und seien Sie dabei !
Hier gehts zu den Detailinfos und Anmeldeunterlagen:
Informationen
Anmeldeformular
Einladungsschreiben
Im Anmeldebeitrag sind inkludiert: die Versorgung der angemeldeten Staffel, sowie Werbeleistungen in Form einer 1/2 Seite im Firmenlauf-Magazin, sowie Vor- und Nachberichterstattung und natürlich ein Teamfoto samt Urkunde !
Ausbilderin bzw. Ausbilder (w/m/d) gesucht !
Im Landgestüt Redefin ist zum 01. April 2022 eine Stelle als Ausbilderin bzw. ein Ausbilder (w/m/d) im pferdefachlichen Gestütsdienst zu besetzen.
Beschreibung der Dienststelle
Das Landgestüt Redefin ist ein Wirtschaftsbetrieb des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit von 28 Angestellten und 12 Auszubildenden, die sich um ca. 140 Pferde kümmern. Kern des Landgestüt Redefin ist eine EU-Besamungsstation für ca. 30 Hengste. Des Weiteren ist die Landesreit- und Fahrschule M-V Hauptbestandteil unserer Ausrichtung. Wir verstehen uns als moderner Dienstleister und bieten Züchtern und Interessierten Unterstützung in Zucht, Ausbildung, Präsentation und Vermarktung ihrer Pferde.
Als touristischer Hotspot des Landes ist das Landgestüt ganzjährig Anlaufpunkt für Besucher und Location für diverse Veranstaltungen und hippologische Highlights der Region.
Inmitten der Metropolregion Hamburg bietet der Standort eine Vielzahl von Möglichkeiten des modernen Lebens im ländlichen Raum. Durch die gute Anbindung ist die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Metropolen Hamburg und Berlin gut zu erreichen. Somit stehen unseren Mitarbeitern viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung sowie eine angeregte Kulturlandschaft in direktem Einzug zur Verfügung.
Das Landgestüt Redefin – ein moderner Arbeitgeber – vielseitig und interessant!
Welche Aufgaben haben wir für Sie?
Die Kernaufgaben, die auch erweiterbar sind, sehen wir in unserem Team wie folgt:
- Unterrichtserteilung in der Landesreitschule in Theorie und Praxis
- Lehrunterweisungen an Kursteilnehmer und Auszubildende
- Beritt und Ausbildung von Junghengsten, Verkaufspferden und Pensionspferden
- Vorstellung der Pferde auf Turnieren, Prüfungen, Präsentationen und Veranstaltungen
- Mitarbeit bei allen Arbeiten rund ums Pferd (u. a. Füttern, Gesundheitskontrolle etc.) sowie Pflege der Ausrüstungsgegenstände und ggf. Unterstützung bei Geländearbeiten
Diese Auflistung ist beispielhaft und nicht abschließend.
Was wünschen wir uns von Ihnen?
Für die angegebene Stelle wünschen wir uns eine engagierte/n Mitarbeiterin/ Mitarbeiter, die/ der mit viel Leidenschaft und Sorgfalt für Tiere und Menschen dem Thema der Ausbildung und der reiterlichen Förderung unserer Gäste gegenübersteht.
- Abgeschlossene Ausbildung zum Pferdewirt – Klassische Reitausbildung –
- Abgeschlossene Trainerausbildung, Erfahrung in der Ausbildung von Reitern
- Hohe reiterliche Kompetenz
- Turniererfolge mind. bis Klasse M in einer der klassischen Disziplinen
- Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- Kommunikations- und Teamfähigkeit, selbständiges Arbeiten
- Sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
- Zeitliche Flexibilität
- Freundliches und korrektes Auftreten, Freude an Kundenkontakt
- Nach Möglichkeit eine Fahrerlaubnis Führerscheinklasse B
Was können wir für Sie tun?
- Sie arbeiten in einem jungen, sehr engagierten Team der Reitschule, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Reiter und Ihre Pferde zu trainieren und ihnen den Weg zum sicheren Umgang mit dem Pferd zu ebnen.
- Eine interessante und sehr abwechslungsreiche Aufgabe, die in vielerlei Hinsicht herausfordernd ist und mit Ihnen zusammen weiterentwickelt wird.
- Neben einem geregelten Arbeitsumfeld, 30 Tagen Urlaub, einer Vergütung nach dem gültigen Tarifvertrag (Entgeltgruppe 6) stehen Ihnen die Möglichkeiten eines Landesbediensteten für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen offen.
- Eine attraktive Altersabsicherung sowie die üblichen Sozialleistungen im Landesbetrieb
Einsatzdienststelle: Landgestüt Redefin
Arbeitsbeginn ab: 01. April 2022
Bewerbung bis: 15. März 2022
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Entgeltgruppe: Der Dienstposten ist vorläufig nach Entgeltgruppe 6 TV-L bewertet. Eine endgültige Bewertung steht noch aus.
Der Dienstposten ist nicht teilzeitfähig.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
- Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen –
unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. - Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
- Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung
bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben
hinzuweisen. - Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die
Personalakte zu erklären. - Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
- Für die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen legen Sie bitte einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei.
- Bewerbung (nur per Post oder als PDF-Datei per Email, andere Anhänge werden nicht akzeptiert)
Wir freuen uns auf Ihre vollständigen und aktuellen Bewerbungsunterlagen.
Senden Sie alles an:
Landgestüt Redefin
Herr Dirk Engelke – Wilk
Betriebsgelände 1
19230 Redefin
E-Mail: engelke-wilk@landgestuet-redefin.de
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise
Wir bitten um Bewerbungen inklusive:
– Anschreiben,
– Lebenslauf,
– Zeugnissen,
– Belegen für turniersportliche Erfolge bzw. Einsätze und Erfolge als Ausbilder.
Ansprechpartnerin für personalrechtliche Fragen
Frau Kirsten Stelljes
Tel.: 038854-62027
E-Mail: stelljes@landgestuet-redefin.de
Sprechzeiten: Mo-Fr: 8-12; 14-16 Uhr
Ansprechpartner für fachliche Fragen
Herr Heiko Strohbehn
Tel.: 038854-62025 bzw. 0171-6855381
Sprechzeiten: Mo-Fr: 8-12; 14-17 Uhr
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
Das neue Jahr bringt weitere Veränderungen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Gästezimmer und Ferienwohnungen des Landgestüts Redefin
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern (EZ, DZ, Ferienwohnungen/Appartements) zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden/ Gast erbrachten weiteren Leistungen im Beherbergungssektor des Landgestüts Redefin über alle Buchungswege (z.B. über eine Buchungsplattform, direkt beim Landgestüt Redefin, telefonisch, online etc.).
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Beherbergungseinheiten sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Landgestüts Redefin.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden/ Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
I. Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Gästehausaufnahmevertrages
1. Vertragspartner sind das Land MV, vertreten durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Landgestüt Redefin (im Folgenden „Landgestüt Redefin“ genannt) und der Kunde/ Gast. Hat ein Dritter für den Kunden/ Gast bestellt, haftet er dem Landgestüt Redefin gegenüber zusammen mit dem Kunden/ Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag.
2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die schriftliche, mündliche (bzw. fernmündliche) oder über das Internet versendete Buchungsanfrage des Kunden/ Gastes und deren in Schriftform erfolgte Annahme durch das Landgestüt Redefin. Es wird generell kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer erworben. Einseitige Vertragsänderungen durch den Gast sind nicht statthaft.
3. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Kunden/ Gast durch Abbestellung gekündigt, so muss das Landgestüt Redefin seine Zustimmung hierzu erteilen. Die Stornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Es gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen:
• bis 21 Tage vor Anreise: kostenfrei
• 20 bis 8 Tage: 30% des vereinbarten Preises
• 7 bis 1 Tage vor Anreise: 60% des vereinbarten Preises
• Nichtantritt: 100% des vereinbarten Preises
Die Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmerzahl und/ oder der Aufenthaltsdauer. Die Regelung gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Landgestüts Redefin oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Zu seiner Wirksamkeit bedarf der Rücktritt der schriftlichen Eingangsbestätigung des Landgestüts Redefin. Es wird empfohlen, eine Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen.
4. Das Landgestüt Redefin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten; beispielsweise, wenn höhere Gewalt oder andere vom Landgestüt Redefin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. den Gast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Landgestüt Redefin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Landgestüts Redefin gefährden könnte. Ist der Rücktritt des Landgestütes Redefin berechtigt, hat der Kunde/ Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.
II. Anreise und Abreise, Haustiere
1. Das Landgestüt Redefin stellt die reservierten Zimmer in der Regel am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Wann immer möglich, werden die Zimmer falls notwendig auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden/ Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Danach kann das Landgestüt Redefin aufgrund der verspäteten Räumung der Beherbergungseinheit für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden/ Gastes werden hierdurch nicht begründet.
3. Die Unterbringung von Haustieren ist nur nach Anfrage möglich, kostenpflichtig und grundsätzlich nur im Erdgeschoß des Gästehauses erlaubt. Bei von Gästen unangemeldet mitgebrachten Haustieren erlauben wir uns, den Preis zu korrigieren. Außerdem behalten wir uns die Umbuchung in ein geeignetes Zimmer vor. Sollte dies auf Grund der Buchungslage nicht möglich sein, behalten wir uns vor, die Unterbringung abzulehnen.
III. Zahlung, Preiserhöhungen
1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die vereinbarten Preise sind zudem inklusive Frühstück, hiervon ausgenommen ist die Ferienwohnung im Gästehaus. Sollte diese zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung erhöht worden sein, ist das Landgestüt Redefin berechtigt, diese Erhöhung an den Kunden/ Gast weiter zu belasten.
2. Bei Buchung von Beherbergungseinheiten des Landgestüts Redefin wird eine 30%ige Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Buchung fällig, der Restbetrag bei Abreise. Sofern die fristgerechte Zahlung nicht erfolgt, ist das Landgestüt Redefin berechtigt, das Zimmer dem Kunden/ Gast nicht zur Verfügung zu stellen und anderweitig zu vermieten.
3. Gutscheine, die telefonisch, postalisch oder über das Internet bestellt werden, sind vorab zu bezahlen, bevor der Gutscheinversand erfolgt. Beim Gutscheinkauf ist der Geldwert zum Zeitpunkt des Kaufes maßgeblich, nicht eine eventuell auf dem Gutschein ausgewiesene Anzahl der Übernachtungen. Zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins durch Buchung gelten die dann aktuellen Preise, auch wenn seit dem Gutscheinkauf eine Preisänderung stattfand. Dies gilt nicht, wenn bereits vor der Preisänderung eine verbindliche Buchung getätigt wurde.
4. Bei Zahlungsverzug ist das Landgestüt Redefin berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
5. Der Kunde/ Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Landgestüts Redefin aufrechnen oder mindern.
IV. Haftung/ Verjährung
1. Das Landgestüt Redefin haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Landgestüt Redefin als auch gegen sein Personal beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden/ Gastes gegen das Landgestüt Redefin sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
3. Die Unterbringung von Wertsachen jeder Art in den Beherbergungseinheiten des Landgestüts Redefin erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Das Landgestüt Redefin haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Gestütsgelände abgestellten Kraftfahrzeug und/ oder für dessen Inhalt nicht. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Eine Bewachung findet nicht statt. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr.
5. Das Landgestüt Redefin haftet nicht im Falle von nicht selbstverschuldeten Ereignissen, wie z. B. Havarien, Naturerscheinungen und -katastrophen, Terroranschlägen etc.
6. Der Kunde/ Gast verpflichtet sich, das Gästezimmer mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln und haftet für durch ihn und/oder sein Haustier verursachte Schäden. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Kunde/ Gast unverzüglich dem Landgestüt zu melden. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig. Es dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Wasch- und Ausgussbecken und Toiletten geworfen oder gegossen werden. Durch Nichtbeachtung auftretende Kosten der Instandsetzung trägt der Verursacher. Auch für nach der Abreise des Kunden/ Gastes festgestellte Schäden kann der Kunde/ Gast zum Schadensersatz herangezogen werden. Dies gilt auch für Vermietungsausfälle, die durch vom Kunden/ Gast verursachte Schäden entstehen.
7. In den Räumlichkeiten des Landgestüts Redefin ist das Rauchen nicht gestattet. Der Kunde/ Gast ist verpflichtet, die Zimmer rauchfrei zu halten und haftet für durch das Rauchen im Zimmer entstandene Schäden. Wird dennoch im Zimmer geraucht, behalten wir uns vor eine Reinigungsgebühr von € 150,- in Rechnung zu stellen.
8. Der Kunde/ Gast ist für eine sichere Aufbewahrung der ihm übergebenen Schlüssel verantwortlich. Er übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel und trägt die Folgen, die sich aus einem Verlust der Schlüssel ergeben.
V. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Redefin.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Ludwigslust. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Ludwigslust.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Gästezimmer und Ferienwohnungen des Landgestüts Redefin unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Diese AGB treten per 01.01.2022 in Kraft.
Das Landgestüt Redefin trauert um Detlof Bubbert
Mit Detlof Bubbert verliert die Welt einen Pferdemann, das Landgestüt Redefin einen seiner dienstältesten und geschätzten Kollegen und seine Familie ein von allen Seiten geliebtes Familienmitglied.
Als längjähriger Mitarbeiter des Landgestüts war Detlof Bubbert in vielen Bereichen aktiv, vor allem aber wird er den Züchtern in Mecklenburg-Vorpommern und über die Grenzen hinaus als Deckstellenleiter in Erinnerung bleiben. Ob auf den Stationen in Bitter, in Bützow oder zuletzt in Neuhaus, wo er auch Gründungsmitglied des dortigen Pferdezuchtvereins Neuhaus / Redefin war, wußte er die Züchter fachgerecht und sympathisch zu beraten.
Wir erinnern uns mit diesem Bildausschnitt eines Ehemaligen-Treffens im Landgestüt Redefin an ihn und begleiten dies mit dem Hengst Dobrock (Don Carlos – Dirk xx), der seine letzten Dienstjahre in Neuhaus prägte.
Fotoshooting mit Peggy Schröder
Bei strahlendem Sonnenschein stellten sich die Redefiner Hengste unserer Fotografin. Bald können Sie unsere Hengste auch für die neue Saison in der Galerie und zur Hengstauswahl sehen. Hier schon mal ein Vorgeschmack auf das Lot.
Okawango v. Ogano Sitte x Cornet Obolensky – Prüfungssieger seines 14-Tage-Tests in Neustadt Dosse und unser Shootingstar Karat du Plessis v. Padock du Plessis x Corofino – Sieger 50-Tage-Test Adelheidsdorf und Sieger in Springprüfungen bis zur Klasse M.
Vielen Dank an Peggy Schröder für die gute Zusammenarbeit
Wer hat an der Uhr gedreht…
Unser Kalender 2022 „Pferde erleben“