71|17 FAHREN – Wanderfahrabzeichen 1

Datum
16.10.2017 – 19.10.2017

Wanderfahrabzeichen Stufe 1
Verantwortlich : Dorit Schicketanz, F. Schicketanz
Zulassung gemäß APO 2014

Lehrgangsgebühr: 260,- Euro

zuzüglich Schulpferdnutzung 12,- Euro / Tag

  1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
  • Ein Mindestalter von 12 Jahren
  • Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gemäß § 31.1 StVZO, Fahrer unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des FA 5 ist
  • Der Nachweis einen Kurses über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Die bestandene Prüfung zum FP bzw. FA 5

Anforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:

  1. Praxis
  • Vormustern eines Pferdes analog einer Verfassungsprüfung
  • Vorstellen eines geeigneten Gespanns auf dem Außenplatz (nach Anweisung)
  • Lösen einer Orientierungsaufgabe im Gelände (Streckenfahrt, ca. 3 Stunden) – gruppenweise
  1. StationsprüfungenStation 1
  2. An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.
  • Grundkenntnisse in der Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung der Pferde unterwegs (inkl. PAT-Werte und ihre Aussage, Erkennen von Krankheiten und zu ergreifende Maßnahmen, Beurteilung des Hufbeschlags)
  • Station 2
  • Grundkenntnisse des Fahrens inkl. Ausrüstung des Pferdes und Fahrers für mehrstündige Ausfahrten
  • Orientierung im Gelände (inkl. Umgang mit topografischen Karten, Einsatz von Messrad und Kompass), Wetterkunde (grundlegende Kenntnisse, verhalten im Gewitter usw.)
  • Richtiges Verhalten im Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetztes
  • Verhalten bei Unfällen

 

 

 

Buchung

Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.

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